Zu Beginn eines jeden Jahres aktualisiert die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. (FLL) ihre Broschüre über die Regel-Saatgut-Mischungen Rasen (RSM). Sie beinhaltet standardisierte Mischungen unterschiedlicher Rasensamen und gewährleistet das bestmögliche Ergebnis in allen Regionen Deutschlands.
Geprüft werden die Mischungen an acht unterschiedlichen Orten Deutschlands mit verschiedenen Klimaeigenschaften. Die Regel-Saatgut-Mischungen sind darauf ausgelegt, an allen Standorten eine möglichst hohe Anwuchs-Rate zu erreichen, und bieten damit für den Endverbraucher einen deutlichen Vorteil gegenüber anderen ungetesteten Produkten.
Mitarbeit an der Überarbeitung der Regel-Saatgut-Mischungen
Neben der FLL arbeitet ein ausgewähltes Fachgremium sowie die Deutsche Rasengesellschaft an der Erstellung der Mischungsverhältnisse mit, die alljährlich unter Berücksichtigung des neusten Stands der Technik ausgebracht und geprüft werden. Insgesamt arbeitet die FLL bei den Regel-Saatgut-Mischungen mit 372 Gräsersorten in ihren Mischungen. Besonders ausgeprägt sind hierbei die Arten Deutsches Weidelgras (Lolium perenne) mit rund 130 Sorten und die bekannte Wiesenrispe (Poa pratensis) mit fast 60 Sorten.
Die eingebrachte Expertise bei der Erstellung der Regel-Saatgut-Mischungen sowie die umfassenden Prüfungen an den unterschiedlichen Standorten erfordern ein hohes Maß an Einsatz. Dies spiegelt sich im Verkaufspreis der Produkte wieder, bringt aber den riesigen Vorteil des nahezu garantierten Erfolgs für den Endverbraucher mit sich. Ungeprüfte, oftmals billigere Produkte können sich als schlecht oder ggfs. sogar schädlich erweisen.
Kategorien der RSM-Mischungen
Überarbeitet und optimiert werden in diesem Prozess die Mischungen für sehr unterschiedliche Standortbedingungen. Dabei gliedern sich die Oberbegriffe der Regel-Saatgut-Mischungen wie folgt:
- RSM 1 – Zierrasen
- RSM 2 – Gebrauchsrasen
- RSM 3 – Sportrasen
- RSM 4 – Golfrasen
- RSM 5 – Parkplatzrasen
- RSM 6 – Dachbegrünung
- RSM 7 – Landschaftsrasen
- RSM 8 – Biotopentwicklungsflächen
Jeder Schwerpunkt hat dabei ganz eigene Anforderungen an die Rasenfläche. Während es beim Zierrasen vor allem um den optischen Aspekt auf repräsentativen Flächen geht, geht es beim Sportrasen besonders um die hohe Strapazierfähigkeit der Grasnarbe.
Und so gibt es für fast jeden Bedarf eines Gärtners die passende Rasenmischung, die der hohen Qualität und den Ansprüchen der FLL entspricht. Boden vorbereiten, einsäen, feucht halten – und die gewünschte Rasenfläche wird in kürzester Zeit sich so bilden wie gewünscht. Sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch natürlich die höheren Anforderungen der RSM-Mischungen übernehmen somit eine Schiedsrichter-Rolle auf dem Markt der Rasen-Mischungen. Sie geben die Spielregeln vor und überwachen – verstößt jemand dagegen und es fällt auf, gibt es die Rote Karte und derjenige fliegt vom Platz.
Warum RSM, wenn es doch Gesetze gibt?
In der Tat gibt es ein Saatgutverkehrsgesetz (SaatG), was auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz abgerufen werden kann. In dem Gesetz werden viele verschiedene Aspekte rund um das Saatgut geregelt, wobei damit auch unter anderem explizit das Rasen-Saatgut gemeint ist. Geregelt wird, wer Saatgut in den Verkehr bringen darf, was er oder sie dabei beachten und sicherstellen muss und wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Außerdem, und das ist der für den Anwender und Endkunden spannende Teil, werden bestimmte Keimfähigkeiten gefordert.
Das SaatG schreibt beispielsweise für die Sorte „Deutsches Weidelgras/Lolium perenne“ eine Keimfähigkeit von 80 % vor. Das bedeutet, dass 80 % der ausgebrachten Samen unter normalen Umständen keimen müssen. Wer also die Saatgutmischung in den Sandkasten wirft, entspricht nicht den normalen Bedingungen und darf sich darüber nicht beschweren. Wessen Saatgut auf einer ordentlich vorbereiteten Fläche jedoch nicht angeht oder deutlich unter den 80 % Keimfähigkeit bleibt, könnte sich auf diese Regelung berufen und eine Nachbesserung fordern.
Der Unterschied zu den Regelungen der FLL besteht nun vornehmlich darin, dass die Keimfähigkeiten in der RSM-Mischung nochmals höher als im Gesetz verankert sind. Die Keimfähigkeit des Lolium perenne muss hier einen Wert von mindestens 85 % erreichen, damit das Saatgut in den RSM-Mischungen verarbeitet werden darf.
Insofern bieten die RSM-Mischungen einen deutlichen Vorteil gegenüber allen anderen Mischungen. Während die anderen Mischungen nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen, grenzen sich die Regelsaat-Mischungen davon weiter ab. Sie müssen nicht nur den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, sondern zusätzlich noch den höheren Vorgaben der FLL.